{"id":74,"date":"2012-08-30T11:56:04","date_gmt":"2012-08-30T09:56:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bau-fachwissen.de\/?p=74"},"modified":"2012-08-30T11:56:04","modified_gmt":"2012-08-30T09:56:04","slug":"energieeinsparverordnung-2012-2013-wann-kommt-sie-und-was-bringt-sie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/?p=74","title":{"rendered":"Energieeinsparverordnung 2012 \/ 2013: Wann kommt sie und was bringt sie?"},"content":{"rendered":"<p>Viele <strong>Bauherren<\/strong>, <strong>Planer<\/strong>, <strong>Immobilieninvestoren<\/strong> und &#8211;<strong>eigent\u00fcmer<\/strong> fragen sich derzeit, wann die <a title=\"Energieeinsparverordnung (EnEV)\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Energieeinsparverordnung\" target=\"_blank\"><strong>Energieeinsparverordnung<\/strong> (<strong>EnEV<\/strong>)<\/a> 2012 kommen wird. Urspr\u00fcnglich hatte die Bundesregierung in ihrem Bericht f\u00fcr 2011 &#8222;Fr\u00fchjahr \/ Sommer 2012 als Termin der n\u00e4chsten Novellierung der <strong>EnEV<\/strong> genannt, doch bislang liegt sie noch nicht vor. Inzwischen gilt es unter Experten als wahrscheinlich, dass die neue <strong>EnEV<\/strong> erst 2013 in Kraft treten wird. Zugleich ist bereits eine rege Diskussion dar\u00fcber im Gange, mit welchen \u00c4nderungen und Versch\u00e4rfungen dabei zu rechnen sein d\u00fcrfte.<!--more--><br \/>\n<strong><br \/>\nEingebettet in europ\u00e4ische Vorgaben<\/strong><br \/>\nDie bevorstehende EnEV-Novellierung ist bereits die vierte \u00c4nderung dieses Regelwerks seit dem ersten Inkrafttreten zum 1. Februar 2002. Angesichts des \u00fcblichen parlamentarischen Weges und der dabei einzukalkulierenden Zeitr\u00e4ume ist es kaum wahrscheinlich, dass es noch vor Jahresende 2012 zu einer Novellierung kommt, zumal es sich dabei um nicht um eine rein deutsche Angelegenheit handelt. Vielmehr sind bei der Novellierung der EnEV auch zahlreiche europ\u00e4ische Vorgaben zu ber\u00fccksichtigen und umzusetzen, was das ganze Verfahren noch komplexer macht. Das wird nicht zuletzt an der Zahl der beteiligten Ministerien deutlich. Federf\u00fchrend verantwortlich f\u00fcr das Projekt sind das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium, doch sie m\u00fcssen den von ihnen zu erarbeitenden Entwurf auch mit den Ressorts Umwelt, Verbraucherschutz, Justiz und Finanzen abstimmen. Wenn dies geschehen ist, bekommen die Verb\u00e4nde aus den betroffenen Branchen der deutschen Wirtschaft Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen und ihre Meinungen im Rahmen von Anh\u00f6rungen zum Gesetzentwurf vorzutragen.<\/p>\n<p><strong>EnEV-Novelle wohl nicht vor M\u00e4rz 2013<\/strong><br \/>\nEin wesentlicher Grund daf\u00fcr, dass der Gesetzgebungsprozess zur EnEV-Novelle noch nicht sehr weit vorangeschritten ist und hinter dem urspr\u00fcnglichen Zeitplan der Bundesregierung zur\u00fcckliegt, ist die Einbettung des Themas in Vorgaben auf europ\u00e4ischer Ebene. Denn novelliert wird nicht nur die EnEV, sondern auch das Energieeinspeisungsgesetz (EnEG 2009). Hintergrund ist, dass Deutschland damit &#8211; wie auch die anderen Mitgliedsl\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Union &#8211; die Neufassung der europ\u00e4ischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Geb\u00e4uden aus dem Jahr 2010 in nationales Recht umsetzen muss. Eigentlich schreibt die betreffende EU-Richtlinie vor, dass die entsprechenden nationalen Regelungen der Mitgliedsl\u00e4nder bis zum 13. Januar 2013 in Kraft treten m\u00fcssen. Dass dies geschehen wird, ist angesichts des bisher erreichten Standes allerdings mehr als fraglich. Stattdessen wird inzwischen davon ausgegangen, dass die EnEV-Novelle wohl nicht vor Ende M\u00e4rz 2013 verabschiedet werden und fr\u00fchestens mit Beginn des zweiten Quartals 2013 in Kraft treten d\u00fcrfte.<\/p>\n<p><strong>Ab wann sind die neuen Regelungen in der Praxis umzusetzen?<\/strong><br \/>\nSollte dies so kommen und die neue Fassung der EnEV zum 1. April 2013 Rechtskraft erlangen, dann w\u00e4re sie f\u00fcr alle von diesem Zeitpunkt an begonnenen Bauvorhaben ma\u00dfgeblich. Haben Sie als Bauherr jedoch einen Bauantrag oder eine Bauanzeige bereits am 31. M\u00e4rz 2013 oder fr\u00fcher gestellt, so muss sich Ihr Projekt noch nach den Vorgaben der &#8222;alten&#8220; EnEV von 2009 richten. Rechtsverbindlich ist in jedem Fall die Druckfassung, die im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet wird und auch das verbindliche Datum des Inkrafttretens enthalten wird.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen f\u00fcr Bauherren, Berater und Planer<\/strong><br \/>\nWer derzeit mit Planungen f\u00fcr ein neues Bauvorhaben befasst ist, sollte dabei zwei Punkte ber\u00fccksichtigen: Zum einen empfiehlt es sich, die Regelungen der neuen EnEV schon so weit wie m\u00f6glich zu antizipieren. Viele Investoren und Bauherren bef\u00fcrchten mit Recht Nachteile bei einer sp\u00e4teren Vermietung oder Weiterver\u00e4u\u00dferung eines Geb\u00e4udes, wenn dieses einem geringeren Standard entspricht als Geb\u00e4ude von Wettbewerbern. Zum anderen aber ist beim Abschluss von Vertr\u00e4gen zu ber\u00fccksichtigen, dass derzeit noch keine rechtsverbindlichen Aussagen zu den Anforderungen der novellierten EnEV und zu deren Inkrafttreten vorliegen. In der Praxis bedeutet das, dass sich zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt kein Planer oder Berater vertraglich verpflichten kann, seine Leistungen nach dem Standard der novellierten EnEV 2012 \/ 2013 zu erbringen. Um Irritationen und eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Sie als Berater oder Planer potenzielle Auftraggeber auch ausdr\u00fccklich &#8211; am besten schriftlich &#8211; darauf hinweisen, dass zurzeit an einer Novellierung der EnEV 2009 gearbeitet wird, deren Termine und Anforderungen bislang jedoch noch nicht in rechtsverbindlicher Form feststehen.<\/p>\n<p><strong>EU-Richtlinie und Energiekonzept der Bundesregierung<\/strong><br \/>\nNeben EU-Richtlinie soll die EnEV-Novelle auch dazu beitragen, das Energiekonzept der Bundesregierung umzusetzen, wobei gem\u00e4\u00df dem EnEG nur wirtschaftliche Ma\u00dfnahmen gefordert werden d\u00fcrfen. Zu den Zielen, die die EU-Kommission mit der Richtlinie verfolgt, z\u00e4hlen die Erh\u00f6hung der Energieeffizienz um wenigstens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und die Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand von 1990 um 20 Prozent; zugleich soll der auf erneuerbare Energien entfallende Anteil am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent gesteigert werden. Im Baubereich sind die einzelnen EU-Staaten durch die Richtlinie zum Erlassen vorn Verordnungen verpflichtet, die Ma\u00dfnahmen enthalten, mit denen die genannten Ziele erreicht werden sollen.<\/p>\n<p><strong>Nur noch Niedrigstenergieh\u00e4user<\/strong><br \/>\nSo sollen Neubauten ab 2021 generell nur noch als so genannte Niedrigstenergiegeb\u00e4ude errichtet werden; f\u00fcr Neubauten der \u00f6ffentlichen Hand soll dies bereits ab 2019 gelten. Gemeint ist damit, dass neue Geb\u00e4ude nur noch einen sehr niedrigen Energiebedarf haben sollen, der zudem \u00fcberwiegend aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird. Dabei soll die Energie m\u00f6glichst direkt am Standort oder zumindest in dessen N\u00e4he erzeugt werden. Eine der Aufgaben im Zusammenhang mit der EnEV-Novellierung ist es, die konkreten Kriterien und Eckdaten zu definieren, die ein Niedrigstenergiegeb\u00e4ude erf\u00fcllen muss. Ein weiterer Aspekt ist die Nutzung alternativer Energietechnik. K\u00fcnftig sollen Planer bei gr\u00f6\u00dferen Ma\u00dfnahmen im Bestand sowie bei Neubauten stets pr\u00fcfen, inwieweit hocheffiziente, alternative Energiesysteme infrage kommen und ob sich diese aus technischer, \u00f6kologischer und wirtschaftlicher Sicht f\u00fcr das Projekt einsetzen lassen.<\/p>\n<p><strong>Neue Aushang- und Kontrollpflichten f\u00fcr Energieausweise<\/strong><br \/>\nDer Energieausweis wird k\u00fcnftig noch stark an Bedeutung gewinnen. So soll es k\u00fcnftig Pflicht sein, einen Energieausweis nicht nur in \u00f6ffentlichen Dienstleistungsbauten, sondern auch in anderen Geb\u00e4uden mit gr\u00f6\u00dferem Publikumsverkehr auszuh\u00e4ngen. Zu diesen Geb\u00e4uden z\u00e4hlen beispielsweise Kultureinrichtungen wie Theater oder Kinos, aber auch Hotels, Kaufh\u00e4user und \u00e4hnliche Bauten. Zun\u00e4chst soll die Aushangpflicht erst ab einer Gesamtnutzfl\u00e4che von 500 Quadratmetern gelten, von Mitte 2015 an jedoch auch schon f\u00fcr Geb\u00e4ude mit mehr als 250 Quadratmetern. Dar\u00fcber hinaus ist die Einf\u00fchrung eines Kontrollsystems f\u00fcr Energieausweise sowie f\u00fcr Inspektionsberichte vorgesehen. Dabei soll jeweils ein statistisch signifikanter prozentualer Anteil an den j\u00e4hrlich erstellten Energieausweisen und Inspektionsberichten kontrolliert werden. In Deutschland wird in diesem Zusammenhang erwogen, eine offizielle Liste der Aussteller von Energieausweisen einzuf\u00fchren, die durch das Deutsche Institut f\u00fcr Bautechnik in Berlin gef\u00fchrt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong>Eine Berechnungsmethode f\u00fcr die gesamte EU<\/strong><br \/>\nIm M\u00e4rz 2012 hat die EU-Kommission eine sogenannte delegierte Rechtsakte ver\u00f6ffentlicht, die zwar selbst keinen Gesetzescharakter hat, den Mitgliedsl\u00e4ndern aber einen Rahmen f\u00fcr eine Vergleichsmethode f\u00fcr bestimmte Berechnungen verordnet, mit denen die an die Gesamtenergieeffizienz von Geb\u00e4uden zu stellenden Mindestanforderungen und deren kostenoptimale Niveaus ermittelt werden sollen. Dies gilt neben Geb\u00e4uden auch f\u00fcr Geb\u00e4udekomponenten wie geb\u00e4udetechnische Systeme oder Komponenten der Geb\u00e4udeh\u00fclle. Aufgrund der einheitlichen Berechnungsmethode sollen die Mindestanforderungen k\u00fcnftig EU-weit vergleichbar sein. Ziel ist es dabei, kostenoptimale Niveaus in den einzelnen Mitgliedsl\u00e4ndern f\u00fcr \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude ab 9. Januar 2013 sowie f\u00fcr privatwirtschaftliche Geb\u00e4ude ab 9. Juni 2013 zu erreichen.<\/p>\n<p><strong>Zielsetzungen der deutschen Bundesregierung<\/strong><br \/>\nZu den Zielen, die die Bundesregierung parallel zu den Vorgaben auf EU-Ebene im Rahmen ihres Energiekonzepts erreichen will, geh\u00f6rt die Verringerung des W\u00e4rmebedarfs im Geb\u00e4udebestand um 20 Prozent bis 2020, wobei die Bundesbauten mit guten Beispiel vorangehen sollen. Der Prim\u00e4renergiebedarf soll im Bestand bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent reduziert werden. Au\u00dferdem soll bis zu diesem Zeitpunkt ein fl\u00e4chendeckender klimaneutraler Bestand erreicht sein. Desweiteren soll f\u00fcr den Baubestand ein Sanierungsfahrplan erarbeitet werden, und ab 2012 sollen bereits klimaneutrale Neubauten eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>M\u00f6gliche \u00c4nderungen der EnEV<\/strong><br \/>\nNeben den bereits erw\u00e4hnten Punkten, die mit der Novellierung der EnEV umgesetzt werden sollen, erwarten Fachleute eine Reihe von weiteren \u00c4nderungen und Versch\u00e4rfungen. So gilt es als wahrscheinlich, dass relevante Auslegungen in der Praxis in der Novelle offiziell ber\u00fccksichtigt werden und dass in der EnEV voraussichtlich auf die neueste Fassung von DIN V 18599 vom Dezember 2011 verwiesen werden wird, die sich mit der Energetischen Bewertung von Geb\u00e4uden befasst. Die vereinfachte und als &#8222;EnEV easy&#8220; bezeichnete Methode wird in der neuen EnEVFassung wahrscheinlich auch f\u00fcr nichtgek\u00fchlte Wohnbauten vorgesehen werden, aber nicht zu Nachweise f\u00fcr die KfW-Effizienzh\u00e4user. Bei gek\u00fchlten Wohngeb\u00e4uden wird jedoch voraussichtlich nur eine Berechnung nach der vollst\u00e4ndigen DIN V 18599 zul\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p><strong>Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch f\u00fcr EnEV-Novelle<\/strong><br \/>\nDas Wirtschaftlichkeitsgebot gem\u00e4\u00df Paragraf 5 Absatz 1 EnEG 2009 ist auch f\u00fcr die Novellierung der EnEV verbindlich. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits die m\u00f6glichen wirtschaftlichen Auswirkungen von \u00c4nderungen der EnEV untersucht und ist dabei beispielsweise zu der Erkenntnis gelangt, dass es wirtschaftlich nicht realisierbar w\u00e4re, eine 30-prozentige Versch\u00e4rfung bei Neubauten umzusetzen. Kleinere Ver\u00e4nderungen erwarten Experten bei den Kennwerten des Referenzgeb\u00e4udes f\u00fcr die Ermittlung der an den j\u00e4hrlichen Prim\u00e4renergiebedarf neuer Wohngeb\u00e4ude zu stellenden Anforderungen, wo m\u00f6glicherweise statt einer Zweifach- nunmehr eine Dreifachverglasung vorgesehen werden k\u00f6nnte. Bei neuen Nichtwohngeb\u00e4uden sollen voraussichtlich keine \u00c4nderungen der Kennwerte im Referenzgeb\u00e4ude erfolgen, und auch im Bestand d\u00fcrften die von vielen Investoren und Bauherren bef\u00fcrchteten Versch\u00e4rfungen wohl bis auf kleinere Ausnahmen ausbleiben. Endg\u00fcltige Aussagen dar\u00fcber sind allerdings erst dann m\u00f6glich, wenn der rechtsverbindliche Text der neu gefassten EnEV vorliegt. Bis dahin sollten Sie als Bauherr oder Planer die Entwicklung m\u00f6glichst aufmerksam verfolgen und vor wichtigen Entscheidungen gegebenenfalls den Rat eines mit der Materie gut vertrauten Fachexperten einholen, um unn\u00f6tige Kosten und rechtliche Risiken zu vermeiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Bauherren, Planer, Immobilieninvestoren und &#8211;eigent\u00fcmer fragen sich derzeit, wann die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012 kommen wird. Urspr\u00fcnglich hatte die Bundesregierung in ihrem Bericht f\u00fcr 2011 &#8222;Fr\u00fchjahr \/ Sommer 2012 als Termin der n\u00e4chsten Novellierung der EnEV genannt, doch bislang liegt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/?p=74\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":75,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[48,49],"class_list":["post-74","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-energieeinsparverordnung","tag-enev"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/74","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=74"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/74\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":76,"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/74\/revisions\/76"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/75"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=74"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=74"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bau-fachwissen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=74"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}<!-- WP Super Cache is installed but broken. The constant WPCACHEHOME must be set in the file wp-config.php and point at the WP Super Cache plugin directory. -->