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Brand­schutz: Was Sie im Keller lagern dürfen

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Kellerbrände stellen für die Bewohner eines Hauses eine große Gefahr dar. Die Anzahl und das Ausmaß von Bränden kann erheblich reduziert werden, wenn alle Bewohner und Besucher des Hauses dazu beitragen. Ein brandschutzgerechtes Verhalten jedes einzelnen Bewohners und Besuchers ist angesagt, um Brände möglichst zu verhindern. Bauliche Brandschutzmaßnahmen begrenzen nämlich nur die Brandausdehnung, nicht aber dessen Entstehung.

In Neubauten sind gewisse bauliche Maßnahmen zum Brandschutz wie die Abtrennung der Kellerräume vom sonstigen Wohngebäude, feuerbeständige Decken und Wände und selbstschließende, feuerhemmende Türen zum Treppenhaus zwingend vorgeschrieben. In Altbauten hingegen sind solche Brandschutzmaßnahmen meist überhaupt nicht vorhanden. Daher ist es wichtig die Brandgefahr, in Kellerräumen möglichst gering zu halten. Eine erhebliche Brandgefahr geht von der Ansammlung großer Mengen brennbaren Materials wie Druckluftbehälter oder Gasflaschen im Keller aus.

Entsprechend erhitzt das Thema Brandschutz häufig die Gemüter von Mietern und Vermietern. Die Lagerung von vermeintlich gefährlichen oder gefahrlosen Gütern im Keller des Mietshauses führt häufig zu Streitigkeiten. Sperrmüll, brennbare Flüssigkeiten, Farben, Gasflaschen, Verdünnungsmittel, Benzin, Druckluftbehälter – dürfen diese Dinge im heimischen Keller eigentlich gelagert werden oder nicht?

Kellerlagerung – das ist zu beachten

In den meisten Fällen regelt die Hausordnung, welche Gegenstände Mieter im Keller einlagern dürfen oder nicht. Grundsätzlich geht von Kraftstoff, Farbe, Verdünner, Spraydose, Campingflasche, Druckluftbehälter und Co. eine erhebliche Brand- und Explosionsgefahr aus. Druckluftbehälter und Flüssiggasbehälter dürfen prinzipiell nicht im Kellerbereich eingelagert werden, da sich bei Bränden die brennbaren Dämpfe, die schwerer als Luft sind, vorzugsweise im Keller ansammeln. Damit erhöht sich die Explosionsgefahr, wenn Gasflaschen oder Druckluftbehälter in der Nähe sind. Grundsätzlich ist nur eine geringe Menge von maximal 20 Litern brennbarer Flüssigkeiten in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum (nicht für den einzelnen Kellerverschlag) zur Lagerung zulässig. Da in einem Druckbehälter das Gas bzw. die Flüssigkeit unter teilweise hohem Druck steht, ist die Explosions- und Unfallgefahr sehr viel höher. Der Grund ist in der hohen Energie, die im Druckkessel erzeugt wird, sowie in der extremen Hitze, die je nach Befüllung entsteht, zu sehen. Entsprechend müssen in Sachen Brandschutz strenge Sicherheitsbestimmungen und Auflagen erfüllt werden.

Moped im Keller – erlaubt?

Das Abstellen eines Mopeds im Keller gehört nicht zum allgemeinen Mietgebrauch eines Kellers. In Sachen Brandschutz stellt das Moped eine Gefährdung dar, da sich durch das Kraftstoffgemisch im Tank Gase bilden können. Wie bei allen leicht entzündbaren Teilen, die im Keller eingelagert werden sollen, ist auch für das Abstellen eines Mopeds die Zustimmung des Vermieters notwendig.

Brandschutz im Keller – danach sollten sich Mieter richten

Prinzipiell ist es Mietern erlaubt, alle Gegenstände, von denen keine Gefahren oder wesentliche Belästigungen ausgehen, im Keller einzulagern. Um keinen Streit mit dem Vermieter heraufzubeschwören, sollten grundsätzlich die entsprechenden Passagen der Hausordnung beachtet werden. Um die Hausgemeinschaft zu schützen, sollten zudem in geschlossenen Kellerräumen keine Tätigkeiten erfolgen, bei denen mit lösungsmittelhaltigen Stoffen oder offener Flamme hantiert wird. Natürlich müssen Notausgänge, Kellerzugänge und Kellerfenster müssen aus Sicherheitsgründen immer frei zugänglich sein und sollten nicht mit Gegenständen versperrt werden. Druckluftbehälter und Gasflaschen haben wie gesagt, im Keller nichts zu suchen. Ansonsten gilt Ordnung in Sachen Brandschutz im Keller als klare Prävention.

Autor: Sotirios Marinis

Hallo. Hier schreibt Sotirios Marinis. Seit rund 15 Jahren bin ich in der Baubranche tätig. Aufgrund dieser langen Zeit konnte ich mir viele fachliche Kenntnisse erwerben, das ich gerne hier mit Euch teilen möchte…

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