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Tarifvertrag Bau – Was Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beachten müssen

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Wie in anderen Branchen auch werden beim Tarifvertrag Bau wichtige Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Auch geht es um Vergütungsregelungen im Baugewerbe. Die wichtigsten Rechtsnormen werden hier klar und deutlich schriftlich niedergelegt. So haben beide Seiten die Sicherheit, dass Fairness und Transparenz für die Bauarbeiten dokumentiert sind.

Verhandlungen der Gewerkschaften über den Tariflohn
Die Tarifverträge Baugewerbe inklusive des entsprechenden Tariflohns werden von der Gewerkschaft IG Bau ausgehandelt und schriftlich fixiert. Zusammen mit den Arbeitgeberverbänden gehören die Gewerkschaften zu den so genannten Tarifvertragsparteien. Die Verbände verhandeln in regelmäßigen Abständen die Tariflöhne und die Höhe der wöchentlichen Arbeitsstunden. Auch die Arbeitsbedingungen und die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer werden ausgehandelt und dokumentiert.

Handwerkerpreise entstehen aus Lohnkosten und Aufwendungen
Für einen kleineren Betrieb sind die Tarifverträge auch Kalkulationsgrundlagen für die Preise ihrer Arbeitnehmer, wenn er beim Kunden vor Ort Dienstleistungen erbringt. Energie- und Materialkosten sowie die Vergütung des angestellten Arbeiters lassen den späteren Stundenpreis kalkulieren. Zahlt der Arbeitgeber hier nur den Mindestlohn Bau kann er dementsprechend die Handwerkerpreise niedriger ansetzen. Er ist aber verpflichtet den Mindestlohn auch zu zahlen. Tut er das nicht kann der Arbeitnehmer dagegen vorgehen.

Die Arbeitsbedingungen werden im Tarifvertrag festgelegt
Die Mindestarbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sind im Tarifvertrag Baugewerbe verankert. Die so genannten zwingenden Arbeitsbedingungen garantieren Ihnen als Arbeitnehmer ein Mindestmaß für Entlohnung und Arbeitsbedingungen sowie den wöchentlichen Arbeitszeiten. Das schützt Sie vor zum Beispiel unzumutbaren Arbeitsbedingungen. Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten werden im Tarifvertrag esxplizit festgelegt. Jeder Arbeitgeber hat sich an diese Vorgaben zu halten. Tut er das nicht kann er sehr große Probleme kriegen, wenn der Arbeitnehmer hier gegen vorgeht. Nicht selten haben solche Fälle schon vor Gericht geendet. Auch Nichtdiskriminierungsbestimmungen sind im Tarifvertrag geregelt. Gerade im Baugewerbe müssen zudem im Tarifvertrag der Gesundheitssschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz schriftlich fixiert sein. In der Tariftabelle sind werden die Tariflöhne festgelegt. Dies schafft Transparenz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In einem Tarifvertrag können nach individueller Absprache auch noch andere Dinge geregelt sein, die auf freiweilliger Basis sind. Dies können Sonderzahlungen sein oder aber die Gewährung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe. Dies motiviert die Arbeitnehmer mehr und trägt zur Arbeitgeberbindung bei.

Autor: Sotirios Marinis

Hallo. Hier schreibt Sotirios Marinis. Seit rund 15 Jahren bin ich in der Baubranche tätig. Aufgrund dieser langen Zeit konnte ich mir viele fachliche Kenntnisse erwerben, das ich gerne hier mit Euch teilen möchte…

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