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Ratgeber Bauen und Sanieren

Baumängel – Schadensfeststellung beim Hausbau

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Bei einem Bauvorhaben, egal in welcher Größenordnung gibt es oftmals unterschiedliche Vorstellungen von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, ob die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind. Der Auftraggeber erwartet in der Regel eine Bauausführung ohne jeglichen Makel und ist nicht gewillt Mängel hinzunehmen. Die bauausführende Firma verweist dagegen in der Regel auf die im Baubereich zulässigen Toleranzen oder stellt einen Mangel generell in Abrede.

Folge dieser Meinungsverschiedenheit ist regelmäßig eine klageweise Klärung in der Form, dass der Bauherr Schadensersatzansprüche geltend macht. Diese gerichtliche Klärung ist mit verhältnismäßig hohen Kosten und mit einem enormen Zeitaufwand verbunden.

Selbständiges Beweisverfahren

Neben einer Klage zur Klärung der Meinungsverschiedenheit bietet die Zivilprozessordnung aber auch die Durchführung eines sogenannten selbständigen Beweisverfahrens an. In diesem Beweisverfahren wird durch das Gericht ein Sachverständiger bestellt, der die aufgeworfenen Fragen zu den einzelnen Mängeln sachverständig bewertet. Durch das dann vorliegende Sachverständigengutachten ist in der Regel eine zeitnahe Klärung der Beweisfragen möglich.

Von diesem Sachverständigengutachten im selbständigen Beweisverfahren zu unterscheiden ist ein Sachverständigengutachten, das durch den jeweilig am Bau Beteiligten in Auftrag gegeben wird. Bei diesem Gutachten handelt es sich um sogenannte Parteigutachten, die in einem späteren Prozess nicht die vergleichbare Aussagekraft und vor allem Beweiskraft haben wie ein gerichtlich beauftragtes Sachverständigengutachten. Hierbei ist es vollkommen egal, ob der Parteigutachter ebenfalls als öffentlich vereidigter Sachverständiger tätig ist oder gegebenenfalls in anderen Verfahren von einem Gericht bereits als gerichtlich bestellter Sachverständiger beauftragt worden ist. Entscheidend ist, dass er in dem zur Rede stehenden Bauvorhaben als Parteigutachter beauftragt wurde und damit nicht unabhängig ist.

Beweis im Klageverfahren

Der zuvor angeführte Zeitaspekt ist ein weiterer Grund dafür, zunächst ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen. Denn das Gutachten liegt regelmäßig sehr zeitnah vor. Nach Feststellung eines Sachverständigen im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ist der Mangel durch den Bauherrn veränderbar. Verändert der Bauherr dagegen vorab den Mangel, kann er in einem späteren Klagverfahren nicht beweisen, wie der tatsächliche Zustand zuvor war. Das Gutachten im selbständigen Beweisverfahren ist dagegen auch für ein mögliches weiteres Gerichtsverfahren verwertbar und ermöglicht den Bauherrn insofern der zeitnahen Mängelbeseitigung.

Zudem bietet ein solches Sachverständigengutachten oftmals eine objektive Grundlage, um die ursprünglichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zu lösen. Diese können sich an dem Gutachten orientieren. Zwar sind die Kosten des Sachverständigengutachtens im Klagverfahren und im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich vergleichbar, die Kosten des Gerichts und der anwaltlichen Interessenvertretung sind dagegen regelmäßig geringer.

Die Durchführung eines solchen selbständigen Beweisverfahrens kann nach alledem jedem am Bau Beteiligten nur empfohlen werden. Insofern liegt in absehbar kürzerer Zeit ein gerichtlich verwertbares Sachverständigengutachten vor, das auch für Folgeprozesse dienen kann. Ferner schafft es in absehbarer Zeit Rechtssicherheit für die am Bau Beteiligten.

Autor: Sotirios Marinis

Hallo. Hier schreibt Sotirios Marinis. Seit rund 15 Jahren bin ich in der Baubranche tätig. Aufgrund dieser langen Zeit konnte ich mir viele fachliche Kenntnisse erwerben, das ich gerne hier mit Euch teilen möchte…

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