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Ratgeber Bauen und Sanieren

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012 – 2013 – 2014

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Kritische Stellungnahme der Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V. in Bezug auf die Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) soll seit Bestehen und Verabschiedung für Bauherren und Mieter Klarheit bringen. Mit der Verabschiedung und Festlegung der Richtlinien zeigt sich allerdings immer häufiger, dass vorhergesagte Probleme und neue Themen die Energieeinsparverordnung (EnEV) an ihre Grenzen führen.

Hinsichtlich der Energieeinsparung verfolgen Bauherren und Mieter dasselbe Ziel. Vor allem im Eigenheimbau handelt es sich bei den beiden Akteuren um ein und di selbe Person. Unabhängig der regionalen Richtlinien liegt es im Interesse von Bauherr und Mieter die Energiekosten so gering wie möglich zu halten. Arrangieren sich Mieter durch den Einzug oder das Bleiben nach Sanierungsarbeiten mit Hintergrund der Energieeinsparung, haben Bauherren weitaus weniger Wahl und Entscheidungsfreiheit. Mit einem Anstieg des Energiestandards um 12,5 % sollten stattdessen Besitzer von Wohnraum und aktuelle wie zukünftige Bauherren zukünftig in der Pflicht sein. Dies würde zu einem weitaus sinnvolleren und nachhaltigen Energieeinsparungsergebnis führen als es die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellen Formulierung leisten kann.

Die Einarbeitung in das umfangreiche Thema der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist nur einer der großen Berge, die Bauherren von nun an vor sich haben. Dazu kommt die Abwägung zwischen tatsächlichem Vorteil und anderweitig behindernder Richtlinien. So ist die dreifach Verglasung ein augenscheinlicher Zugewinn in der Wärmespeicherung, stellt aus Sicht der Feuerwehr allerdings ein Erschwernis der Brandbekämpfung dar. Getreu dem Motto, wenn an einem Rädchen gedreht wird, muss genauestens geprüft werden, welche Folgen die Veränderung auf die Funktionalität der Maschinerie hat, ist das Beispiel der Brandbekämpfung nur ein Aspekt, der die Energieeinsparverordnung (EnEV) sinnvoll und sofort nachvollziehbar in Frage stellt.

In der Bitte um Änderungen der EnEV zeigen sich die zuständigen Stellen, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bisher nicht von der verständigen Seite. Wie die Stellungnahme der Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V. auf http://hausgeld-vergleich.de zeigt, wird nicht fallnah konstruktiv in der Klärung und Auflösung von Problemen und Sorgen beigetragen, sondern mit dem Schriftstück der Energieeinsparverordnung (EnEV) reagiert. Eine konkrete Hilfe für die Antwortsuchenden bietet diese Reaktion nicht im gewünschten Maße.

Energieausweise sind in der derzeitigen Formulierung tatsächlich noch nicht aussagekräftig genug und sollten einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Eine realistischere Datenerfassung der Wohnbereiche und Bausubstanzen, um die es wirklich geht, sollten das anzustrebende Ziel sein.

Bei der Vielzahl mangelhafter Formulierungen und Festlegungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder dem Energieausweis, sollten mehr Praxisberichte und Diskussionen mit praxisnahen Stellen durchgeführt werden, ehe die Nichteinhaltung der laut Energieeinsparverordnung (EnEV) verbindlichen Punkte bei Nichtachtung durch den Bürger vom Gesetzgeber bestraft werden. Bei entsprechender Gegenwehr und Argumentation gegen die mangelnde Praxisnähe der Energieeinsparverordnung sollte daher bis zu einer zeitnahen Überarbeitung über eine Aussetzung oder Modifikation derzeitiger Strafmaßnahmen nachgedacht werden. Die Verbesserungen der Verordnung können durch weitere Erfahrungswerte, einen größeren Diskussionskreis und einem längeren Zeitraum zu den gewünschten Veränderungen führen, die mit den aktuellen Formulierungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bisher nur theoretischer Natur sind. Gesetze, bei denen es um Menschen und deren Unterkunft geht, sollten nicht nur Sache der Bauindustrie sein, sondern auch die menschlichen Aspekte und Gewohnheiten einfließen lassen. Von der Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V. treffend angemerkt, liegt es im natürlichen Bestreben von Bauherren und Mietern Energieeinsparungen so gut wie möglich aus eigener Kraft vorzunehmen. Ein auf zu theoretischen Annahmen basierendes Regularium, wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), ist hierbei soweit vom menschlichen Individuum entfernt, als dass es sich in mehr als nur einem Punkt widerspricht und eine entsprechende menschennähere Abänderung in vor allem von jedem Menschen leicht verständlicher Form erforderlich machen wird.

Autor: Sotirios Marinis

Hallo. Hier schreibt Sotirios Marinis. Seit rund 15 Jahren bin ich in der Baubranche tätig. Aufgrund dieser langen Zeit konnte ich mir viele fachliche Kenntnisse erwerben, das ich gerne hier mit Euch teilen möchte…

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