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Ratgeber Bauen und Sanieren

KfW: 1,5 Milliarden für die Sanierung von Altbauten

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Gerade bei Gebäuden älteren Jahrgangs ist irgendwann eine grundlegende, größere Sanierung vonnöten, um das Gebäude zu überholen, an die aktuellen Wohnstandards anzupassen und technisch und innovativ auf den neuesten Stand zu bringen. Gerade bei ebendiesen Altbauten sind Sanierungen allerdings oftmals sehr teuer, da sie ganz essentiell saniert und aufgestockt werden müssen. Nicht immer können die Besitzer bzw. Inhaber der Wohnung sich diese fällige Sanierung leisten; in jedem Fall aber verschlingt sie einige Kosten.

Für ebendiese Besitzer von Altbauten ist das neue Programm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW einen Blick wert. In diesem Programm fördert die KfW die energetische Sanierung und Modernisierung von Altbauten und hat zum Zweck, sie in Effizienzhäusern umzuwandeln. In diesem Jahr wird das Programm von rund 1,5 Milliarden Euro versorgt. Nicht jedes Heim ist allerdings für die Teilnahme an diesem Programm geeignet.

Ob die eigene Wohnung die Anforderungen erfüllt und ob man an diesem Programm teilnehmen kann, muss erst von einem sachverständigen Experten überprüft werden. Der Sachverständige prüft, ob mit einer Sanierungsmaßnahme die vorgebenen Ziele erreicht werden können.

Wer rasch einen Experten ordern will, um herauszufinden, ob er daran teilnehmen kann, der kann auf dem Portal energie-experten.org sehr rasch einen Sachverständigen in nächster Nähe finden. Die Webseite bietet eine große Datenbank, in der die meisten von der KfW freigegebenen und zugelassenen Sachverständigen in allen Teilen des Landes eingetragen sind.

Mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ kann entweder die Komplettsanierung eines Gebäudes, oder aber bestimmte Einzelmaßnahmen wie etwa die Anschaffung eines neuen Heizorgans, die Wärmeabdichtung des Hauses oder aber der Austausch der Haustüren und Fenstern finanziell unterstützt werden. Wichtig ist, dass durch die geplanten Maßnahmen das Gebäude letztlich den KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht. Bereits in der Antragsstellung muss von einem Sachverständigen bestätigt werden, dass die geplanten Maßnahmen mit der EnEV (Energiesparverordnung) vereinbar sind und die gewünschte Energieeffizienz (KfW 115 bis 55) erreicht wird.

Der Begriff des Effizienzhauses wurde vom KfW, der Deutschen Energie-Agentur GmbH sowie dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entworfen und beschreibt einen neuen Qualitätsstandard, der unter Anderem durch das Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert werden soll.

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