Bau-Fachwissen

Ratgeber Bauen und Sanieren

Wie man Streit mit den Handwerkern vorbeugt

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Ob der Einzug in ein komplett neues Haus bevorsteht, oder ob man bloß die längst fällige kleine Baustelle wie ein kaputtes Rohr im Haus hat reparieren lassen – das Ergebnis der Sanierung oder Bauarbeiten kann sich in der Regel sehen lassen und sollte das Geld wert sein, das man darin investiert hat.

Umso ärgerlicher ist es dann jedoch, wenn das Endergebnis der Sanierung nicht den gewünschten Vorgaben des Bauherren entspricht. Ob diese Abweichung nun von einem einfachen Missverständnis zwischen beiden Parteien verursacht wurde, oder ob der Handwerker tatsächlich gepfuscht hat – es ist in jedem Fall unerfreulich, meist, für beide Parteien.

Um diese Streitigkeiten und möglicherweise einen darauffolgenden Rechtsstreit zu vermeiden, sollte man stets einige Dinge bei der Auswahl eines Handwerkers beachten.

Bereits bei der Auswahl des Handwerkers sollte man vorsichtig vorgehen. Ein einfacher Eintrag im Handwerker-Register gewährleistet keinesfalls die Qualität des Handwerkers; deshalb sollte man die Wahl keinesfalls dem Zufall überlassen. Über diverse Internet-Plattformen und -foren kann man besser erfahren, ob ein Handwerker wirklich für den Job geeignet ist. Gerade in kleineren Gemeinden ist es darüber hinaus oft die beste Möglichkeit, einen guten Handwerker zu finden, indem man sich im Bekanntenkreis umhört und sich einen Handwerker empfehlen lässt. Bevor man den Handwerker verpflichtet, empfiehlt sich außerdem, sich mehrere Kostenvoranschläge bei den verschiedenen Handwerkern einzuholen; dies grenzt manchmal die Auswahl ein.

Handelt es sich um einen umfangreicheren Auftrag, schadet es nicht, einen Vertrag mit dem Handwerker zu eröffnen, in dem über die wichtigsten Kostenpunkte, darunter auch die Materialien, und die Dauer des Einsatzes festgehalten werden. Kann der Handwerker diese Punkte nicht einhalten, kann man ihm später Sanktionen auferlegen.

Auch eine Zwischenabnahme empfiehlt sich, da man damit späteren Kosten und möglichen Korrekturen vorbeugt. Ebenso sollte man einen sog. Sicherheitseinbehalt vereinbaren: ein kleiner Prozentsatz (ca. 3 – 5 %) der Rechnungssumme wird erst nach Ende der mehrjährigen Gewährleistungsfrist ausgezahlt. Und, nicht zuletzt, sollte man, bei großen Bauvorhaben, die Arbeiten gut koordinieren und überwachen. Oft reicht ein einzelner Mann nicht aus. In dem Fall ist es gut, einen Architekten oder ein Unternehmen zu beauftragen.

Kommt es doch einmal zum Streit, sollte man sich an eine sog. Bauschlichtungsstelle wenden. Diese kann helfen, eine für beide Seiten befriedigende, oft außergerichtliche Schlichtung und Vereinbarung zu treffen.

Autor: Sotirios Marinis

Hallo. Hier schreibt Sotirios Marinis. Seit rund 15 Jahren bin ich in der Baubranche tätig. Aufgrund dieser langen Zeit konnte ich mir viele fachliche Kenntnisse erwerben, das ich gerne hier mit Euch teilen möchte…

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