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DIN Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen

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Die EU will die Regelungen in Bezug auf Fahrtreppen verschärfen und ein generelles Verbot für das Mitführen von Kinderwagen aussprechen, wie es auch anderswo auf der Welt schon selbstverständlich ist. Die neue Richtlinie soll für weniger Unfälle sorgen und ist vor Ort nur durch ein zusätzliches Verbotsschild sichtbar.

Sichere Nutzung von Fahrtreppen
In der Presse wurde berichtet, dass die EU eine Richtlinie heraus geben möchte, um ein Verbot von Kinderwagen auf Fahrtreppen europaweit einzuführen. Bekanntermassen sind Rolltreppen ein sicheres Beförderungsmittel für Fußgänger, um von einem Stockwerk ins andere zu gelangen. Sie gelten jedoch nicht als Bestandteil des barrierefreien Systems. Dafür sind die Aufzüge zuständig. Dennoch werden Rolltreppen oft dazu genutzt, um Kinderwagen zu befördern und immer wieder kommt es dabei zu Unfällen.

Regelungen im Zusammenhang mit Fahrtreppen
Seit 2009 gelten europaweit die Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, die sogenannte Maschinenrichtlinie. Sie wurde in deutsches Recht in Form der Maschinenverordnung übernommen und enthält verschiedene Vorschriften, die auch Rolltreppen betreffen. So zum Beispiel: Jede Maschine ist so zu konstruieren, dass sie im Normalfall und auch im Fall einer möglichen Fehlbedienung keine Gefahr für die Nutzer darstellt. Der Hersteller muss alle Risiken minimieren und bestimmte Sicherheitsmechanismen einbauen. Bei Risiken, die sich nicht mechanisch in den Griff bekomme lassen, muss der Hersteller die Nutzer durch Warnschilder über diese Risiken unterrichten.

Risiken beim Nutzen von Fahrtreppen
Dabei muss der Hersteller nicht unbedingt auf den Fall einer „nicht ordnungsgemässen Verwendung“ eingehen, wie es noch in der Richtlinie aus dem Jahr 19998 formuliert war, sondern nur „vernünftigerweise voraussehbare Fehlanwendungen“ mit in seine Sicherheitsplanung einbeziehen. Das bedeutet, dass es Sicherheitsvorkehrungen gegen unsachgemässes Benutzen, nicht aber gegen vorsätzliches Fehlverhalten geben muss. Das Mitnehmen eines Kinderwagens zählt zu den vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen, weil üblich.

Beschilderung an Rolltreppen
Es müssen also fortan zu den Schildern, die besagen „Handlauf benutzen“ und „Kleinkinder an der Hand halten“ sowie „Hunde müssen auf dem Arm getragen werden“ zusätzlich ein Schild angebracht werden, das Kinderwagen auf der Rolltreppe verbietet. Die Betreiber können dies beliebig durch andere Hinweisschilder ergänzen, wobei vielerorts das Kinderwagenverbot bereits angebracht ist. Wichtig für die Nutzer ist, dass man sich nicht strafbar macht, wenn man dennoch einen Kinderwagen auf die Fahrtreppe mitnimmt. Man handelt auf eigene Gefahr.

Weiterführende Informationen:

Autor: Sotirios Marinis

Hallo. Hier schreibt Sotirios Marinis. Seit rund 15 Jahren bin ich in der Baubranche tätig. Aufgrund dieser langen Zeit konnte ich mir viele fachliche Kenntnisse erwerben, das ich gerne hier mit Euch teilen möchte…

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